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Ansprechpartner
Qualitäts- und
Rechnungskontrolle

Im Anschluß an eine jede erfolgte Anzeigenschaltung, entweder gedruckt oder im Internet, überprüft der Stellenservice die Qualität, Platzierung und auch die Abrechnungen durch die Verlage.
Qualität
Der Stellenservice überzeugt sich stets anhand von Original-Anzeigenbelegen davon, ob die Anzeigen seitens der Verlage einwandfrei erschienen sind. Sollte es hier einmal zu Fehlern kommen, die auf das Verschulden eines Verlages zurückzuführen sind, tritt der Stellenservice, als Auftraggeber einer jeden Anzeigenschaltung, entsprechend deutlich für Schadensersatz ein. Ein solcher Schadensersatz kann beispielsweise in Form einer kostenlosen Ersatzanzeige, eines Nachlasses, etc. erfolgen.
Platzierung
Auch wenn die meisten Verlage es aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen ablehnen, konkrete Zusagen zu bestimmten Platzierungswünschen zu machen, gelingt es dem Stellenservice, als erfahrenem Verlags-Partner, meistens, entsprechende Kunden-Wünsche auch umzusetzen. Denn die für Stellenausschreibungen relevantesten Verlage kennen den Stellenservice bereits seit vielen Jahren als einen sachkundigen Dienstleister, mit dem man gut zusammenarbeiten kann und der regelmäßig neue Anzeigen anliefert.
Belegexemplare
Kunden des Stellenservice erhalten von jeder Print-Anzeige, zusammen mit der Rechnung, einen Original-Anzeigenbeleg per Post zugesandt. Dieser Original-Beleg wird stets noch am selben Tag an den Kunden versendet, an dem er beim Stellenservice eingeht.
Rechnungskontrolle
Da die Kunden bereits vor jeder Veröffentlichung, zusammen mit einem Korrekturabzug, eine exakte Preisangabe erhalten haben, entspricht diese Preisangabe dem jeweiligen Rechnungsbetrag (vorbehaltlich evt. Irrtümer). Sofern es einmal zu berechtigten Reklamationen kommen sollte, weil der Stellenservice oder ein Verlag einen Fehler gemacht hat, so ist der Stellenservice bemüht, eine Lösung zu finden, die den Kunden zufriedenstellt.
Zahlungsziel
Unternehmen, die über den Stellenservice ihre Stellenausschreibungen tätigen, bekommen auch die Anzeigen-Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen direkt vom Stellenservice zugesandt. Diese Zahlungsziel ist verbindlich, bei einer evtl. Überschreitung entfallen alle gewährten Rabatte.
Sie sind interessiert?
Dann nehmen Sie doch bitte Kontakt auf.